Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

21. September 2012

Vodka und Energy verleihen keine Flügel

Urteil des OLG Hamm vom 10.07.2012, Az.: I-4 U 38/12

Das OLG Hamm sieht die Bezeichnung ENERGY + VODKA  für ein Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. als wettbewerbswidrig an. Streitgegenstand war eine Mischung aus koffeinhaltigem Erfrischungsgetränk und Vodka. Die Dose trug den Aufdruck „Energy & Vodka“. Der Kläger bemängelte zu Recht, dass der Begriff „energy/ Energie“ den Verbraucher auf die besonderen positiven Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels hinweisen soll. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. dürfen jedoch gerade keine derartigen Nährwertangaben tragen, abgesehen von Hinweisen auf einen reduzierten Alkoholgehalt oder einen reduzierten Brennwert.
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21. September 2012

Widerrufsfrist beginnt bei Zustellung an Nachbarn noch nicht zu laufen

Urteil des AG Winsen vom 28.06.2012, Az.: 22 C 1812/11 Wird im Internet bestellte Ware an einen nicht explizit bevollmächtigten, aber „netten Nachbarn“ zugestellt, beginnt die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Besteller innerhalb seines Organisationsbereichs die Möglichkeit hat, die Lieferung zu untersuchen, also gerade nicht, wenn diese noch verschlossen bei einem Nachbarn liegt.
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17. September 2012

Unternehmensinhaber haftet auch für Untervertriebspartner

Beschluss des BGH vom 04.04.2012, Az.: I ZR 103/11 Ein Unternehmensinhaber haftet auch für die Angestellten des Untervertriebspartners, die sein Produkt auf unlautere, irreführende Art und Weise verkaufen. Ein Energieversorgungsunternehmen beauftragte ein Unternehmen mit dem Vertrieb seiner Produkte, wobei die Beauftragung weiterer Untervertriebspartner der Zustimmung des Energieversorgungsunternehmens bedurfte. Der Vertriebspartner setzte sich hierüber hinweg. Der Unternehmensinhaber wird nicht dadurch entlastet, dass er den Beauftragten im Hinblick auf den Einsatz eines Unterbeauftragten vertraglich gebunden und sich der Beauftragte über diese vertraglichen Einschränkungen seiner Befugnisse hinweggesetzt hat.
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17. September 2012

„Artrostar“

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 44/11 Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.
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13. September 2012

Irreführung durch vorzeitige Beendigung einer Rabattaktion

Urteil des OLG Köln vom 10.08.2012, Az.: 6 U 27/12

Die vorzeitige Beendigung einer Rabattmarkenaktion ohne vorherigen Vorbehalt stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, da dieser an befristete Verkaufsaktionen im Einzelhandel gewöhnt ist und daher erwartet, dass der angegebene Aktionsraum eingehalten wird. Insbesondere rechnet er nicht damit, dass derartige Rabattaktionen bei großem Erfolg verkürzt werden könnten, weil das Angebot nicht ausreicht.

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11. September 2012 Top-Urteil

Gerichtsstand bei Verbrauchsgüterkauf im EU-Ausland nach Erstkontakt über Website

Zwei Einkaufswägen.
Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-190/11

Ein Verbraucher kann bei grenzüberschreitenden Geschäften mit einem Unternehmer auch außerhalb des Fernabsatzes vor den inländischen Gerichten klagen. Allerdings nur dann, wenn die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet ist. Insoweit sind sowohl die Aufnahme von Fernkontakt als auch die Buchung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung im Fernabsatz und erst recht der Abschluss eines Verbrauchervertrags im Fernabsatz Indizien dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

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11. September 2012

„10 Prozent auf alles“

Pressemitteilung Nr. 12/12 des LG München I zum Urteil vom 28.08.2012, Az.: 33 O 13190/12

Die blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung eines Unternehmens, "10 Prozent auf alles" zu gewähren, ist dann unzulässig, wenn sie unwahr ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn mittels eines kleinen Sternchenhinweis "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware" von der Rabattaktion ausgenommen wird und weiter Bücher und Zeitschriften verkauft werden, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Eine solche Werbung ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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30. August 2012

EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelbindung

Pressemitteilung Nr. 135/2012 des BGH vom 22.08.2012, Az.: GmS-OGB 1/10

Pharmazeutische Unternehmer haben gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sicherzustellen, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Dieser Preisbindung müssen sich auch (Versand-)Apotheken aus dem EU-Ausland unterwerfen, die verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Endverbraucher veräußern.
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28. August 2012

GOOD NEWS

Beschluss des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 2/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
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