Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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04. September 2014

Zur korrekten Umsetzung der Buttonlösung und den Aufklärungspflichten

Urteil des AG Köln vom 28.04.2014, Az.: 142 C 354/13

Soll ein Kaufvertrag dadurch geschlossen werden, dass der Verbraucher eine Bestellmail schicken und dafür auf einen Link klicken soll, so ist es nicht ausreichend, wenn der Link mit den Worten ‚Zum bestellen und kaufen‘ beschriftet ist. Dies entspricht nicht der sog. Buttonlösung, da die Beschriftung nicht ähnlich deutlich wie ‚zahlungspflichtig bestellen‘ auf eine Zahlungspflicht hinweist.

Wird der Käufer nicht ausreichend über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufgeklärt, so kann dies einen Schadensersatz in der Form begründen, die ihn so stellt, wie er nach korrekter Aufklärung stehen würde.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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03. September 2014

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht kann bei Waren, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden, ausgeschlossen sein, wenn die individuelle Zusammenstellung nach Kundenspezifikation und Gestaltung für den Kunden deutlich erkennbar ist. Maßgebliche Berücksichtigung finden muss insoweit auch die Verkehrsanschauung. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück nach individuellen Wünschen aus einer Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zusammenstellen lässt, kann damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.

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28. August 2014

Wettbewerbswidrige Preiswerbung für einen Internetvertrag

Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 42/13

Wird auf einem Werbeflyer mit einer blickfangmäßigen Preisangabe der monatlichen Kosten für einen Internetanschluss geworben, ohne dass auf anfallende Zusatzkosten für ein Sicherheitspaket hingewiesen wird, so ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Gefahr einer Irreführung wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass in einer Fußnote im Innenteil des Flyers ein entsprechender Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden ist. Die nur mittelbar über einen Sternchenhinweis erfolgten Angaben im Innenteil können den blickfangmäßigen Angaben auf dem Deckblatt nicht klar und deutlich zugeordnet werden und stellen keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers dar.

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26. August 2014

Zur Angabe der wesentlichen Warenmerkmale im Fernabsatz

Beschluss des OLG Hamburg vom 13.08.2014, Az.: 5 W 14/14

Wesentliche Merkmale von Waren müssen im Fernabsatz im jeweiligen Online-Shop gem. Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB angegeben werden. Die Informationen müssen dabei unmittelbar vor der Aufgabe der Bestellung erfolgen, also auf der Bestell-Übersichtsseite. Die Bewertung von Merkmalen als "wesentlich" muss aufgrund einer, am Einzelfall zu orientierenden, wertenden Betrachtung erfolgen. Im Fall eines Sonnenschirms fallen hierunter jedenfalls das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht, ohne dass sich die wesentlichen Merkmale auf diese Angaben beschränken.

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25. August 2014

Anteilige Anrechnung von Gutscheinen auf Amazon ist rechtswidrig

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg zum Urteil des LG München I vom 14.08.2014, Az.: 17 HK O 3598/14

Eine anteilige Anrechnung von Gutscheinen durch Amazon auf einzelne Artikel einer Sammelbestellung zum Nachteil seiner Kunden ist als unlautere Geschäftspraxis unzulässig, wenn darüber keine Aufklärung in den Gutscheinbedingungen erfolgt.

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22. August 2014

Energieeffizienzangabepflicht von Onlinehändlern

Urteil des LG Mainz vom 30.04.2014, Az.: 12 HK O 41/13

Ein Onlinehändler von energieverbrauchsrelevanten Haushaltsprodukten muss bei jeglicher Werbung mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch die Energieeffizienzklasse des beworbenen Produkts angeben. Nicht ausreichend ist eine Angabe der Energieeffizienzklasse erst auf der detaillierteren Produktseite, vielmehr muss sich diese Information bereits in den Angebotsbannern der Front- und Übersichtsseite befinden. Die Pflicht der Angaben über die Energieeffizienz soll zum einen dem Verbraucherschutz dienen und zu fundierten Kaufentscheidungen führen und zum anderen das Marktverhalten im Interesse der Wettbewerber regeln.

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18. August 2014

Zur telefonischen Opt-In-Abfrage für Werbemaßnahmen

Urteil des VG Berlin vom 07.05.2014, Az.: 1 K 253.12

Die telefonische Abfrage einer Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen durch ein Unternehmen (sog. "Opt-In-Abfrage") im Rahmen einer Zufriedenheitsbefragung von Privatkunden ist datenschutzrechtlich unzulässig.

Die Nutzung personenbezogener Daten als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. Auch für die Abwicklung eines bestehenden Vertragsverhältnisses ist die Abfrage des Opt-In nicht erforderlich.

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13. August 2014

Zur Abweichung einer Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.07.2014, Az.: 23 U 172/13

Weicht eine Widerrufsbelehrung geringfügig von der Musterbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV ab, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit, wenn keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt. Ist die Abweichung ohne jede sinntragende Auswirkung sowie ohne Einfluss auf den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrung, so kann sich der Unternehmer auch auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV berufen.

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