Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

12. August 2014

Klausel über Mehrkosten von bis zu 100% bei Namensänderung in Reisevertrags-AGB benachteiligt Kunden unangemessen

Urteil des LG München I vom 26.09.2013, Az.: 12 O 5413/13

Die Klausel "Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr anfallen" in bei Reiseverträgen verwendeten AGB ist unzulässig, da diese die Verbraucher unangemessen benachteiligt, vom Grundgedanken des §651 b Abs. 2 BGB abgewichen wird und wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet werden.

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11. August 2014

Kennzeichnung von „Gourmet Aufschnitt – Gekochter Schinken“

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2014, Az.: OVG 5 N 30.12

Der Verbraucher erwartet bei der Bewerbung eines Kochschinkenprodukts mit den Worten "Gourmet Aufschnitt - Gekochter Schinken" und "Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse" ein Fleischerzeugnis, welches fast ausschließlich aus reinem Muskelfleisch besteht. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, welches aus Fleischstücken zusammengesetzt wurde, muss der Hersteller dieses als Formfleischschinken kennzeichnen. Ein unter Gesamtbetrachtung der Verpackung klein gehaltener Hinweis auf die konkrete Zusammensetzung wird der Kennzeichnungspflicht nicht gerecht. Übersteigt der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb sogar den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil, darf das Produkt nicht einmal als Formfleisch deklariert werden, vielmehr handelt es sich dabei um ein „Erzeugnis eigener Art“.

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07. August 2014

Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Berlin vom 22.05.2014, Az.: 52 O 286/13

Lebensmittel, die der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Nur wenn Angaben in einer anderen leicht verständlichen Sprache erfolgen und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt ist, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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05. August 2014

Werbung mit Tiefpreisgarantie bei Wahlrecht des Verkäufers ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamburg vom 13.02.2014, Az.: 5 U 160/11

Wirbt ein Unternehmer mit einer Tiefpreisgarantie, behält sich dabei jedoch das Wahlrecht zwischen Erstattung des Differenzbetrages und Rücknahme der Ware vor, so ist diese Werbeaussage irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Aussage enthält zwei unterschiedliche Garantieversprechen (eine Tiefpreisgarantie im eigentlichen Sinne und eine Geld-zurück-Garantie), zwischen denen der Verkäufer wählen kann, obwohl der Käufer aufgrund der Formulierung erwartet, dass er die Ware behalten kan und den Differenzbetrag erstattet bekommt.

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01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

Frauenhand hält ein Handy.
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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01. August 2014

Zur Angabe der Versandkosten in Werbeanzeigen bei Google Shopping

Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14

Werbeanzeigen, die auf der Ergebnisliste einer Suchmaschine (hier: Google Shopping) angezeigt werden, müssen die Versandkosten als Preisbestandteil angeben. Werden die Versandkosten nur durch die sog. Mouseover-Funktion sichtbar, wenn der Internetnutzer mit der Maus über die Produktabbildung fährt, so genügt dies den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht und ist wettbewerbswidrig.

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31. Juli 2014

Wartefrist eines Telekommunikationsanbieters von „8-16 Uhr“ begründet keinen Annahmeverzug

Urteil des AG Bremen vom 13.03.2014, Az.: 9 C 481/12

Termine eines Telekommunikationsanbieters, einen Festnetz-und Internetanschluss "werktags von 8-16 Uhr" einzurichten, sind nicht geeignet, einen Gläubigerverzug oder eine Schadensersatzpflicht des Kunden zu begründen. Vertragliche Nebenpflicht des Kunden ist zwar, nach Vertragsschluss zügig die Annahme der Leistung in Form des Anschlusses zu ermöglichen, allerdings gilt dies nur solange die Annahme der Leistung nach Treu und Glauben zuzumuten ist. Eine achtstündige Wartefrist, die den Kunden zwingt, einen vollen Arbeits- oder Urlaubstag zu verwenden, ist nicht zumutbar.

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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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