Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrechte“

10. Oktober 2023 Top-Urteil

Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?

Widerruf
Urteil des EuGH vom 05.10.2023, Az.: C-565/22

Bietet eine Internetplattform ein Abo-Modell an, bei dem nach einem kostenlosen Probezeitraum das Abo zu einem kostenpflichtigen wird, so kann Verbrauchern aufgrund der Umwandlung des Probeabos in ein kostenpflichtiges Abonnement ein zweites Widerrufsrecht zustehen. Ein solches besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plattform den Verbraucher nicht hinreichend und klar und deutlich auf die automatische Verlängerung des Abos hingewiesen hat. Hält der Anbieter sich an diese Vorgabe, so besteht regelmäßig kein zweites Widerrufsrecht. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Sofatutor GmbH.

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08. April 2022 Top-Urteil

„Buchung abschließen“ ist nicht gleich „zahlungspflichtig bestellen“

Grüne Taste auf Tastatur, auf der "Jetzt buchen" steht
Urteil des EuGH vom 07.04.2022, Az.: C‑249/21

Nachdem ein Verbraucher mehrere Hotelzimmer über booking.com reservieren wollte, klickte er auch „Buchung abschließen“. Als er zum reservierten Zeitpunkt nicht im Hotel erschien, verlangte dieses Stornierungskosten. Weil besagter Verbraucher nicht zahlte, zogen die Eigentümer des Hotels vor Gericht. Dieses Gericht stellte daraufhin dem EuGH die Frage, ob es im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages auf elektronischem Wege nur darauf ankommt, dass die Beschriftung des Bestellbuttons vom Sinn her der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht, oder alle Begleitumstände mit zu berücksichtigen sind. Der EuGH wies darauf hin, dass es allein auf die Beschriftung der Schaltfläche zur Buchung ankommt. Diese muss so formuliert sein, dass für den Verbraucher klar ist, dass er mit Anklicken des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Es ist nun an dem vorlegenden Gericht zu entscheiden, ob „Bestellung abschließen“ im deutschen Sprachgebrauch der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ aus der Richtlinie 2011/83 sinngemäß entspricht.

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26. März 2020

AGB unwirksam, da zu umfangreich?

Hand hält eine Kreditkarte über einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2020, Az.: 6 U 184/19

Der Umfang einer AGB hat grundsätzlich keine direkte Auswirkung auf ihre Wirksamkeit. Im Rahmen eines Verfahrens gegen einen namenhaften Dienstleister für Onlinezahlungen entschied das OLG Köln, dass die AGB, mit einem Umfang von 83 Seiten, nicht per se auf Grund ihrer Länge unwirksam seien. Eine solche Unwirksamkeit sei, in Anlehnung an § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, nur anzunehmen, wenn der Umfang der AGB nicht mehr im Verhältnis zur Bedeutung des zu Grunde liegenden Geschäfts stehe. Vorliegend treffe die AGB Regelungen über wechselseitige Ansprüche von bis zu fünf beteiligten Parteien und sei daher in ihrem Umfang gerechtfertigt.

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01. Juli 2013

Einfacher Verweis auf die gesetzlich zustehenden Rechte des Verbrauchers nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 Der Hinweis auf die Rechte, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen zustehen, stellen nur dann einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sie als Besonderheit hervorgehoben werden wie zum Beispiel durch eine andere Schriftgröße oder als kennzeichnende Eigenschaft des Angebots. Sie müssen also den Eindruck erwecken, dass sich dieses Angebot gegenüber anderen durch diese Besonderheit hervorhebt. Vorliegend wurde mit der Formulierung "Unsere Kunden gehen kein Risiko ein" lediglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen, womit eine Irreführung nicht gegeben ist.
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