Zahlungspraxis von expedia.de ist rechtswidrig
Wer ein Reiseportal unterhält, ist für den Zahlungsvorgang zwischen Reiseanbieter und Verbraucher verantwortlich. Verlangt der Reisevermittler für die gängigen Zahlungsmittel eine Gebühr und ist die einzig kostenfreie Zahlungsmethode höchst unüblich, handelt der Vermittler rechtswidrig. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren für die gängigen Zahlungsmittel über die Kosten hinausgehen, die dem Reiseportal tatsächlich entstehen.