Inhalte mit dem Schlagwort „Verbrauchsangaben von Kfz“

30. September 2014

Keine Angaben über veränderte Verbrauchs- und Emissionswerte von getunten Kfz notwendig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 61/14

Fahrzeuge, die nach einem sog. Tuning andere als die vom Hersteller offiziell angegebene Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte haben, gelten, unabhängig von ihrer neuen Leistung, nicht als neue Personenkraftwagen i.S.d. PKW-EnVKV. Dies führt dazu, dass die Tuningunternehmen die betreffenden Kfz ohne Angaben der oben genannten Werte ausstellen und anbieten können.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a