Die Möbel von Le Corbusier
Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 148/06
Das Verbreitungsrecht an den Möbeln von Le Corbusier wird nicht verletzt, wenn Nachbildungen zwar aufgestellt und zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden bzw. der Besitz an den Stücken übertragen wird, aber die Möbel weder verkauft noch das Eigentum an ihnen übertragen wird. Das Verwertungsverbot wird ebenfalls nicht verletzt, weil eine dazu notwendige Verbreitung wie dargestellt ausscheidet.
WeiterlesenDas Verbreitungsrecht an den Möbeln von Le Corbusier wird nicht verletzt, wenn Nachbildungen zwar aufgestellt und zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden bzw. der Besitz an den Stücken übertragen wird, aber die Möbel weder verkauft noch das Eigentum an ihnen übertragen wird. Das Verwertungsverbot wird ebenfalls nicht verletzt, weil eine dazu notwendige Verbreitung wie dargestellt ausscheidet.