Unbewusster Austausch
Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009, Az.: 1 Ss 46/09
Allein die Nutzung einer Internet-Tauschbörse lässt nicht darauf schließen, dass der User weiß oder damit rechnet, dass seine heruntergeladenen Dateien, die im Ordner "incoming" gespeichert werden, automatisch allen anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung stehen.