Inhalte mit dem Schlagwort „Verfügungsgeschmacksmuster I“

02. August 2017

Gebrauchsmusterschutz für Luftliege aus Nylon

Mann liegt im Luftbett auf Wiese
Urteil des LG Düsseldorf vom 15.12.2016, Az.: 14c O 73/16

Für eine aus einem langen, mittig geknickten Luftschlauch bestehenden Liege aus Nylon kann Geschmacksmusterschutz bestehen. Erscheinungsmerkmale, die nicht ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind, begründen einen Unterlassungsanspruch des Inhabers des eingetragenen und veröffentlichten Geschmacksmusters aus Art. 19 Abs. 2 i.V.m. Abs 1, 89 Abs. 1 lit. a) GGV gegen Nachahmer. Eine Liege muss zwar stets Ausmaße haben, die es erlauben auf ihr liegen zu können. Dennoch sind für diese unterschiedlichste Formen denkbar, ebenso verschiedene Liegeflächen oder Kopfenden. Entsprechend ist die konkrete Formgebung eine geschützte gestalterische Leistung.

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