Inhalte mit dem Schlagwort „Vergabeverfahren“

20. April 2016

Zwanziger-Aussage gegenüber Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Fußball auf Fußballfeld
Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 19.04.2016, Az.: 6 O 226/15

Die Qatar Football Association, offizieller Fußballverband des Staates Katar, kann nicht von Dr. Theo Zwanziger, dem früheren Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, die Unterlassung der Aussage „Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist.“ verlangen. Diese Bezeichnung ist noch von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt und stelle keine Schmähkritik dar.

Die Äußerung übt Kritik an der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung für die Fußballweltmeisterschaft 2022 und sollte keinen öffentlichen Angriff auf die Qatar Football Association darstellen. Der Zweck dieser Meinungsäußerung überwiege den Ehrenschutz des Fußballverbandes von Katar.

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02. März 2015

Zum Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen

Frau mit Kugelschreiber in der Hand und vielen Copyright-Zeichen im Hintergrund.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2014, Az.: 14 O 193/14

Ausschreibungsunterlagen können als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von den gebräuchlichen Standartformulierungen betreffend technischer Produkte abheben. Schon vor dem Hintergrund, dass auch andere Personen die Möglichkeit behalten müssen, vergleichbare Ausschreibungsunterlagen zu erstellen, indem sie insbesondere die Fachsprache verwenden müssen, ist ein erhebliches Freihaltebedürfnis gegeben, weswegen ein Urheberrechtsschutz in der Regel abzulehnen ist.

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04. September 2014

Zur Abgrenzung journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote von kommerzieller Kommunikation

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2014, Az.: 11 S 15.14

Eine journalistische Gestaltung setzt voraus, dass die Auswahl und Strukturierung der Inhalte gewissen Kriterien genügt, zu denen neben der Universalität (inhaltliche Vielfalt), Aktualität (Neuigkeitscharakter der Beiträge), Periodizität (für elektronische Medien: kontinuierliche Aktualisierung) und Publizität (allgemeine Zugänglichkeit) jedenfalls auch eine erkennbar publizistische Zielsetzung des Angebots gehört. Dies sind jedenfalls Informationen, die für den Nutzer erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Im Gegensatz dazu ist kommerzielle Kommunikation nicht an den Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet, sondern an den damit verfolgten wirtschaftlichen Interessen.

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02. Mai 2014

Zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 25.03.2014, Az.: 1 S 169/14

Eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags liegt nur dann vor, wenn diese sowohl journalistisch als auch redaktionell gestaltet sind. Journalistisch sind dabei auch Angebote, die sich nur an eine kleine Zielgruppen richten, wenn bei den Angeboten das Ziel der Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in zumindest dieser Gruppe erkennbar wird.

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