An frischer Farbe freuen
Beschluss des LG Coburg vom 27.02.2009, Az.: 33 S 102/08
Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Der kann dann Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Vertrauen auf die Lieferung getätigt hat. Voraussetzung: Sie sind wegen der Nichtlieferung für ihn „vergeblich“.
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