Inhalte mit dem Schlagwort „vergleichende Werbung“

06. Mai 2021

Wettbewerber im Streit: regelwidriger Vergleich in einer E-Mail?

E-Mail Werbung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.02.2021, Az.: 6 U 181/20, 6 W 3/21

Die an einem Mitbewerber geübt Kritik stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, sofern die Kritik allgemein gehalten ist und kein konkreter Bezug auf Produkte des Konkurrenten erkennbar ist. Werden konkrete eigene Leistungen Wettbewerbsprodukten des allgemeinen Markts gegenübergestellt, so reicht es nicht aus, dass sich der Werbende insgesamt als besser darstellt. Vielmehr müssen eindeutige Eigenschaften als Vergleichsmerkmale genannt werden, damit eine vergleichende Werbung vorliegt. Dies wurde im vorliegenden Fall entschieden, bei dem es um Äußerungen in einer E-Mail zwischen Mitbewerbern ging.

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03. Juni 2019

Preisvergleich von Versicherungsleistungen kann unlautere Werbung sein

Preisvergleich / Münzenstapel mit Würfeln
Urteil des OLG Köln vom 12.04.2019, Az: 6 U 191/18

Der Preisvergleich von KFZ-Versicherungen stellt laut OLG Köln unzulässige und unlautere Werbung dar, wenn Produkte gegenübergestellt werden, von denen nicht alle eine Preisangabe beinhalten. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn nicht nur der Preis, sondern auch weitere Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung Teil der Gegenüberstellung sind. Dies ist hier jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Beklagte mit Preisvergleichen wirbt und auch die Art der Darstellung auf der Webseite die Preise in den Vordergrund rückt.

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13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

Blaues und rotes Auto auf Münzstapel
Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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13. September 2016

Unzulässige Markennutzung bei Amazon-Produktsuche

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG München vom 12.05.2016, Az.: 29 U 3500/15

Wenn auf der Amazon-Verkaufsplattform nach Produkten einer bestimmten Marke gesucht wird und in den Suchergebnissen neben diesen Produkten auch solche von anderen Marken angezeigt werden, so liegt eine unzulässige Markennutzung vor. Denn die angezeigten Fremdprodukte verletzen die Herkunftsfunktion der gesuchten Marke. Dem Nutzer erscheinen objektiv unzutreffend Produkte von anderen Marken als solche der eigentlich gesuchten Marke. Es liegt auch kein Keyword-Advertising vor, da vorliegend keine externe Suchmaschine genutzt wird.

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