Inhalte mit dem Schlagwort „Vergleichsbedürfnis“

16. Februar 2016

Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

Kaffeebohnen in Kapseln und Pads
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2015, Az.: 12 O 465/14

Bewirbt ein Unternehmen mithilfe eines Werbeflyers Kaffee- und Teekapseln, so löst diese Werbung eine Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aus. Dafür spricht das Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, das unter anderem zwischen Kaffee und Tee in Kapselform und Kaffee und Tee in loser Form besteht. Denn diese Waren sind austauschbar und die Einheit Kapsel stellt keine festgelegte Gewichts- oder Größenangabe dar. Damit wird dem Verbraucher der Preisvergleich deutlich erschwert, dies widerspricht dem Erwägungsgrund 7 der Preisangabenrichtlinie.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a