Inhalte mit dem Schlagwort „Vergütung“

09. November 2020

Wie erfolgreich waren „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“?

Hase liegt auf Geld
Pressemitteilung zum Urteil des LG Berlin vom 27.10.2020, Az.: 15 O 296/18

Eine Drehbuchautorin der Kinofilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ hat einen Anspruch auf Auskunft über die Einnahmen der beiden Filme. Hintergrund des Verfahrens ist der § 32a UrhG, der eine Anpassung der Vergütung erlaubt, wenn diese in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen des Werkes steht. Da beide Filme überdurchschnittlich erfolgreich waren, sieht das LG Berlin Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch auf weitere Beteiligung der Drehbuchautorin. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, sei aber durch dieses Urteil noch nicht entschieden, so der Vorsitzende Richter.

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22. August 2017

Vergütungspflicht für Hersteller, Importeure und Händler von Speichermedien

USB Festplatte
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 35/15

a) Die Verpflichtung von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Zahlung einer Vergütung für Geräte oder Speichermedien besteht kraft Gesetzes (§ 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG) und wird nicht erst durch das Aufstellen eines Tarifs oder den Abschluss eines Gesamtvertrags begründet. Desgleichen ergibt sich die Höhe dieser Vergütung aus dem Gesetz (§ 54a UrhG) und wird nicht erst durch von Verwertungsgesellschaften aufgestellte Tarife oder die als Tarife geltenden Vergütungssätze in Gesamtverträgen bestimmt.

b) Ein Hersteller, Importeur oder Händler vergütungspflichtiger Geräte oder Speichermedien kann sich grundsätzlich nicht mit Erfolg darauf berufen, er sei zur Zahlung einer Vergütung nicht verpflichtet, weil er vor der Veröffentlichung eines Tarifs keine Kenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht und von der Höhe der Vergütung haben und die Gerätevergütung daher nicht in den Gerätepreis einfließen lassen konnte.

c) Das Anfertigen von Sicherungskopien stellt eine nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG vergütungspflichtige Vervielfältigung dar. Die Vergütung für das Anfertigen von Sicherungskopien ist geringer zu bemessen als die Vergütung für das Anfertigen von Kopien, die der Nutzung des Werkes dienen.

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15. Dezember 2015

Journalisten haben keinen urheberrechtlichen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten

Zwei Hände übergeben sich Geldscheine
Urteil des BGH vom 21.05.2015, Az.: I ZR 39/14

a) Die Bestimmung des § 32 UrhG umfasst nach ihrem Wortlaut allein eine Vergütung, die dem Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung zusteht. Sie regelt mithin lediglich die Vergütung des Urhebers als Gegenleistung für die gemäß § 31 UrhG eingeräumten Nutzungsrechte. Betrifft eine Vereinbarung zwischen Urheber und Werknutzer auch andere Elemente, ist die in § 32 UrhG geregelte Angemessenheitskontrolle allein auf diejenigen Vergütungselemente anwendbar, die auf das eingeräumte Nutzungsrecht entfallen.

b) Fahrtkosten, die einem Journalisten im Zusammenhang mit seiner Recherchetätigkeit entstehen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 32 UrhG.

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02. Dezember 2015

Angemessene Vergütung für freie Journalisten an Tageszeitungen

Eine Hand gibt einer Anderen Geld
Urteil des BGH vom 21.05.2015, Az.: I ZR 62/14

a) Eine angemessene Vergütung kann nur dann gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG in Verbindung mit § 36 UrhG in unmittelbarer Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel (hier der Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 29. Januar 2010, nachfolgend "GVR Tageszeitungen") bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.

b) Bei der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicher Weise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen nicht (vollständig) erfüllt sind und die deshalb keine unwiderlegliche Vermutungswirkung im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG entfalten.

c) Für die indizielle Heranziehung von Vergütungsregelungen im Rahmen der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Einzelfallabwägung reicht eine vergleichbare Interessenlage aus; eventuell für die Frage der Angemessenheitsprüfung bestehenden erheblichen Unterschieden ist im Einzelfall durch eine modifizierte Anwendung dieser Vergütungsregelungen Rechnung zu tragen (Fortführung von BGHZ 182, 337 ­ Talking to Addison).

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10. Juli 2014

Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Pressemitteilung Nr. 98/2014 des BGH vom 20.06.2014, Az.: I ZR 214/12, I ZR 215/12, I ZR 220/12

Eine Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif, die von Tanzschulen für die Nutzung von Musik an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gezahlt werden muss, entspricht nicht ohne Weiteres der Billigkeit. Für die Frage der Angemessenheit des Zuschlags kann die bisherige, jahrzehntelang praktizierte Vergütungsregelung zur Orientierung herangezogen werden.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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11. März 2014

Zur Anwendbarkeit der MFM-Honorarempfehlungen bei der Schätzung der Lizenzgebühr einfacher Lichtbilder

Urteil des OLG Hamm vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13

Ein Rückgriff auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen einer gerichtlichen Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss das konkrete Lichtbild dahingehend geprüft werden, ob es sich um ein professionelles Werk handelt, mit dem am Markt entsprechende Preise erzielt werden können. Liegt dagegen ein einfaches, qualitativ geringwertiges Lichtbild ohne jedwede Schaffenshöhe vor, so ist ein Abschlag von 60% vorzunehmen.

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28. Februar 2014

Zur Übertragung geschützter Musikwerke in einer Kureinrichtung

Urteil des EuGH vom 27.02.2014, Az.: C-351/12

Die Verbreitung geschützter Werke durch eine Kureinrichtung über Fernseh-oder Radioempfänger in den Zimmern ihrer Patienten stellt eine öffentliche Wiedergabe dar. Eine solche Wiedergabe ist durch den Urheber zu genehmigen. Zudem muss dieser für die Nutzung seiner Werke eine angemessene Vergütung erhalten.

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24. Februar 2014

Zur Angemessenheit der Vergütung für Inhalte im Intranet von Hochschulen

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 84/11

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

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