Inhalte mit dem Schlagwort „Vergütungsklausel“

25. August 2014

Vergütungsabrede für Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis als überraschende Klausel unwirksam

Urteil des LG Saarbrücken vom 06.09.2013, Az.: 10 S 185/12

Eine Entgeldabrede, die im Fließtext eines Anmeldeformulars zu einer Online-Branchenauskunft versteckt ist, ist eine überraschende AGB-Klausel und unwirksam. Die Vergütungsklausel muss mit einem sichtbaren Hinweis versehen sein und für den Kunden gut wahrnehmbar als solche zu erkennen sein. Da Online-Branchenverzeichnisse vielfach unentgeltlich angeboten werden, muss die berechtigte Kundenerwartung hinreichend deutlich korrigiert werden. Musste der Kunde aufgrund der äußeren Gestaltung nicht mit der Klausel rechnen, so gilt sie als überraschend, auch wenn in dem verkleinerten Fließtext des Anmeldeformulars mehrfach auf die Vergütungsverpflichtung hingewiesen wird.

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14. November 2012

Unzulässige Vergütungsklauseln für Branchenbucheinträge

Urteil des LG Saarbrücken vom 26.10.2012, Az.: 13 S 143/12 Eine Vergütungsklausel für eine Leistung wird jedenfalls dann nicht Vertragsbestandteil, wenn diese Leistung üblicherweise unentgeltlich angebotenen wird (hier: Branchenbucheintrag), die Klausel selbst an einem völlig ungewöhnlichen Ort zu finden ist, drucktechnisch unauffällig im Vertrag mit aufgenommen wurde und zusätzlich durch eine ungewöhnliche Währungsangabe (Euro statt EUR) die Wahrnehmung der Preisangabe erschwert wird. Gemäß § 305 c Abs. 1 BGB ist eine solche Vergütungsklausel unzulässig und wird nicht Vertragsbestandteil.
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