Inhalte mit dem Schlagwort „Verjährung“

14. Juli 2015 Top-Urteil

Zur Berechnung der Verjährungsfrist bei rechtsverletzenden Dauerhandlungen

Schriftzug Verjährung hellorange hinterlegt
Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az.: I ZR 148/13

a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

b) Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden.

c) Wegen einer Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 Satz 1 UrhG) kann nach § 97 Abs. 2 UrhG sowohl der Ersatz materiellen Schadens als auch der Ersatz immateriellen Schadens beansprucht werden. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Urheber nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dies setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Nur wegen des Schadens, der Vermögensschaden ist, kann der Urheber seinen Schadensersatzanspruch nach § 97 UrhG auch auf der Grundlage des Betrages berechnen, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Dabei kann die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien) zu zahlen ist.

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16. September 2020

Erbin von Helmut Kohl hat Anspruch auf Auskunft über Tonbänder des Altkanzlers

Alte Tonbänder
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 03.09.2020, Az.: III ZR 136/18

Die Erbin von Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Kopien und Abschriften von Tonbändern eines Journalisten. Auf den Tonbändern sind Gespräche des Altkanzlers mit dem Journalisten zu hören, die dieser anfertigte um Kohls Memoiren zu verfassen. Helmut Kohl selber hatte bereits 2015 erstritten, dass die Original-Tonbänder an ihn herausgegeben werden müssen. Der Journalist hatte jedoch bezüglich der Kopien eine falsche Auskunftserklärung abgegeben, sodass Kohls Erbin nun ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Vervielfältigungen der Tonbänder zustehe, so der BGH. Bezüglich weiterer Unterlagen bestehe zwar ebenfalls ein Auskunftsanspruch, dieser sei jedoch bereits verjährt.

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03. September 2020

Verjährung des Rundfunkbeitrags bei vermieteten Ferienwohnungen

Eine Hand schreibt eine Mindmap zum Thema Rundfunkgebühren an die Tafel
Urteil des VG Hamburg vom 04.05.2020, Az.: 3 K 1496/18

In einem Fall, in dem die Eigentümerin einer Ferienwohnung die geleisteten Rundfunkbeiträge zurückerstattet bekommen wollte, entschied das VG Hamburg, dass dieser Anspruch bereits verjährt sei. Zwar bestünde grundsätzlich ein Rückerstattungsanspruch, da sie die Beiträge ohne Rechtsgrund geleistet habe. Jedoch beginnt die Verjährung mit der Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, wobei diese nicht vom Gläubiger zutreffend rechtlich gewertet werden müssen. Da die Rechtslage im Hinblick auf vermietete Ferienwohnungen weder unsicher noch zweifelhaft ist, ist auch keine Ausnahme einschlägig, weshalb der Anspruch verjährt ist.

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11. November 2016

Zur Verjährung der Ansprüche aus §§ 32, 32a UrhG bei einem Werk der angewandten Kunst

kleiner Holz-Zug mit den Ziffern von 0 bis 5
Urteil des BGH vom 16.06.2016, Az.: I ZR 222/14

Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) von Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG), das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben.

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07. Juli 2016

Zur Verjährung sogenannter „Reisewerte“

Touristen buchen in einem Reisebüro eine Reise
Urteil des OLG Hamm vom 05.04.2016, Az.: 4 U 138/15

Erwirbt ein Verbraucher im Rahmen eines Servicevertrags sogenannte Reisewerte, die in einem Reisebüro auf den Reisepreis angerechnet werden können, so handelt es sich bei dem Anspruch auf Anrechnung um einen verhaltenen Anspruch. Derartige Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt. Die Verjährung eines verhaltenen Anspruchs beginnt erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht wird, nicht bereits mit Erwerb der konkreten Reisewerte.

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29. März 2016

„Ticketschutz“ im Rahmen von Flugbuchung muss auf „Opt-in“ Basis angeboten werden

Notebook mit Weltkarte, Koffer und Papierflieger, Aufschrift "booking", Reise
Urteil des OLG München vom 16.07.2015, Az.: 6 U 4681/14

Hat der Kunde eines Flugbuchungsportals im Rahmen seiner Buchung die Möglichkeit, einen sogenannten „Ticketschutz“ als Zusatzversicherung abzuschließen, so muss diese Verpflichtung zur Zahlung fakultativer Zusatzkosten gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO auf „Opt-in“ Basis erfolgen. Dem Kunden muss es insbesondere möglich sein, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen. Werden zwei Entscheidungsalternativen etwa durch räumliche Anordnung nicht so klar und transparent dargestellt, dass der Kunde sie als gleichwertig wahrnimmt und daher ausreichend vergleichen kann, so wird diesem nicht, wie durch die Verordnung gefordert, eine bewusste Auswahlentscheidung ermöglicht.

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13. Oktober 2015

Erstattung der Kosten für eine Online-Schutzschrift und die Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Anwalt unterschreibt Dokument im Hintergrund, Justitia im Vordergrund
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.07.2015, Az.: 6 W 72/15

Die Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister sind nach Nr. 7001 VV RVG als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattungsfähig, wenn in der Folge tatsächlich eine einstweilige Verfügung beantragt wird. § 91 I S. 2 Hs. 2 ZPO verweist zwar auf § 2 I JVEG, die Verweisung bezieht sich jedoch nur auf Umfang und Höhe der erstattungsfähigen Parteiaufwendungen, nicht jedoch auf die Verjährungsbestimmung in § 2 I JVEG. Die Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen richtet sich also nach den allgemeinen Vorschriften.

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06. Juli 2015

Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Filesharing

Paragraph abgebildet auf einer Uhr symbolisiert Verjährung
Urteil des AG Bielefeld vom 07.05.2015, Az.: 42 C 656/14

Filesharing-Fälle verjähren regelmäßig nach drei Jahren, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist nur einschlägig ist, wenn gemäß §§ 102 S. 2 UrhG, 852 BGB die geltend gemachten Ansprüche auf Herausgabe von deliktisch Erlangtem abzielen. Beim Filesharing lädt der Nutzer die Datei jedoch für den Eigengebrauch herunter und nimmt lediglich billigend in Kauf, dass auch Dritten ein kostenfreier Download ermöglicht wird, er erlangt also nichts. Die Verjährung kann außerdem nur dann durch einen Mahnbescheid gehemmt werden, wenn dieser die unterschiedlichen, geltend gemachten Ansprüche einzeln benennt.

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03. Juni 2015

Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

Autos stehen in Reihe zum Verkauf
Urteil des BGH vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 104/14

Die einem Kaufvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, welche vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e. V. (ZDK) zur Verfügung gestellt wurden, sind aufgrund der unklaren Regelung intransparent und damit unwirksam. Die Verjährungsfrist für Sachmängel wurde zunächst in einer Klausel auf ein Jahr festgelegt, allerdings in einem weiteren Abschnitt dahingehend eingeschränkt, dass diese Regelung nicht für Ansprüche auf Schadensersatz gelte. Es ist nicht klar verständlich dargestellt, welche Auswirkungen die Klauseln auf Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung der Nacherfüllungspflicht haben. Die Angaben zur Verjährungsfrist genügen den Anforderungen des Transparenzgebots nicht und sind deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam.

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