Inhalte mit dem Schlagwort „Verjährung“

16. Februar 2015

Schadensersatz wegen Filesharings verjährt in 10 Jahren

Das Wort "Verjährung" im Text im gelb markiert.
Urteil des AG Itzehoe vom 22.10.2014, Az.: 92 C 64/14

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen in drei Jahren. Ausnahmsweise können Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing aber gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, sofern der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat.

Weiterlesen
03. September 2014

Verjährungsfrist für Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung

Urteil des LG Wiesbaden vom 11.12.2013, Az.: 11 O 16/13

Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Buchpreisbindung nach § 9 BuchprG unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist  gemäß § 195 BGB. § 9 Abs. 3 BuchprG verweist lediglich für die Verfahrensvorschriften auf das UWG, weshalb die kürzere Verjährung nach sechs Monaten, § 11 UWG, keine Anwendung findet.

Weiterlesen
22. August 2014

Zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings

Urteil des AG Kassel vom 24.07.2014, Az.: 410 C 625/14

Für Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musikwerkes gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Gläubiger kann sich nicht auf die zehnjährige Verjährungsfrist berufen, die für deliktische Bereicherungsansprüche gilt, da der Schuldner durch das Filesharing keine ersparte Lizenzgebühr erlangt hat. Bei einer legalen Vorgehensweise hätte der Schuldner keine Lizenzgebühr für die Verbreitung geschützter Werke im Wege des Filesharings bezahlt, sondern allenfalls den Kaufpreis einer CD.

Weiterlesen
19. August 2014

Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2014, Az.: 12 U 112/13

Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.

Weiterlesen
10. Januar 2014

Schadensersatz aus Webdesign-Vertrag verjährt in 2 Jahren

Urteil des LG Saarbrücken vom 23.12.2013, Az.: 5 S 36/12

Ein Webdesign-Vertrag ist erfolgsabhängig und damit ein Werkvertrag. Mangelansprüche aus dem Vertrag unterliegen somit der Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a I 1 BGB. Auch bei einem Werklieferungsvertrag ist bei Anwendung von Kaufvertragsrecht nach § 438 I Nr. 3 BGB eine Verjährung nach zwei Jahren einschlägig. Somit muss nur bis zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs Schadensersatz geleistet werden.

Weiterlesen
07. November 2013

Es besteht keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Betriebe

Urteil des LG Dortmunds vom 17.04.2013, Az.: 19 O 114/13 Das Landgericht Dortmund hatte über eine Streitigkeit hinsichtlich eines Versicherungsvertrages entschieden. Die Verfügungsklägerin beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte dahingehend, dass diese das Werben mit dem Versicherungsschutz durch die Klägerin zu unterlassen habe. Das Landgericht hat festgestellt, dass kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kam. Zudem wurde die Non-Claims-Vereinbarung als ein Scheingeschäft abgeschlossen, da die mit dieser verbundenen Folgen gerade nicht eintreten sollten. Es liegt insoweit Nichtigkeit gemäß § 117 Abs. 1 BGB vor. Auch greift  die von der Beklagten erhobenen Einrede der Verjährung gemäß 11 UWG nicht. Bei Dauerhandlungen, wie die Werbetätigkeit eine dargestellt, tritt  eine Verjährung nicht ein, solange diese andauert. Der Beklagten wurde infolgedessen auferlegt, das Werben mit dem vermeintlichen Versicherungsvertrag zu unterlassen.
Weiterlesen
20. November 2009

Die Wahrheit als anspruchsbegründende Tatsache

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 82/07

Ob eine von einem Mitbewerber geäußerte geschäftsschädigende Tatsache wahr oder unwahr ist, stellt eine anspruchsbergündende Tatsache im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar, und nimmt somit auch Einfluss auf die Anspruchsverjährung. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anspruchsinhaber von der Wahrheit oder Unwahrheit der streitgegenständlichen Tatsache Kenntnis hat.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a