Inhalte mit dem Schlagwort „Verkaufsanzeige“

15. Oktober 2018 Top-Urteil

Anzahl von Verkaufsanzeigen nicht allein entscheidend für Einordnung als Gewerbetreibender

Mann beim Onlineshopping am Laptop
Urteil des EuGH vom 04.10.2018, Az.: C-105/17

Die Veröffentlichung mehrerer Verkaufsanzeigen auf einer Online-Handelsplattform stellt nicht automatisch ein mit bestimmten verbraucherschutzrechtlichen Pflichten verbundenes Handeln als „Gewerbetreibender“ dar. Eine Einstufung als Gewerbetreibender kann nur dann erfolgen, wenn der Verkäufer im Rahmen einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Ob eine Person als gewerblicher Verkäufer auftritt, muss vom Einzelfall abhängig entschieden werden. Anhaltspunkte dafür sind unter anderem, ob der Verkauf planmäßig erfolgt, ob mit dem Verkauf Erwerbszwecke verfolgt werden oder ob der Verkäufer Informationen oder technische Fähigkeiten hinsichtlich der angebotenen Waren besitzt, über die der Verbraucher nicht notwendigerweise verfügt.

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24. Juli 2018

Wohnungsinserat stellt Einwilligung in Kontaktaufnahme dar

Schreibtisch mit einemTablet, auf dem ein Haus abgebildet ist.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.06.2018, Az.: 8 U 153/17

Mit der Erstellung und Veröffentlichung einer Kaufanzeige für eine Immobilie unter Angabe der Telefonnummer, gibt der Verkäufer eine ausdrückliches Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme ab. Der Verkäufer muss mit Veröffentlichung des Inserats in Betracht ziehen, dass er nicht nur von privaten Kaufinteressenten, sondern auch von Maklern oder gewerblichen Käufern kontaktiert wird. Davon abzugrenzen sind Kontaktaufnahmen von Maklern, die lediglich darauf gerichtet sind Ihre Maklerdienste anzubieten oder einen Maklervertrag zu schließen. Solche Fälle deckt die Einwilligung des Verkäufers nicht ab.

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17. November 2010

Autohändler darf Vorführwagen ohne Energieverbrauchskennzeichnung anbieten

Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines  Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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