Inhalte mit dem Schlagwort „Verlag“

14. Dezember 2009

Einseitige Honorar-Vertragsveränderung durch Verleger rechtswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 18.08.2009, Az.: 4 U 52/09

Wenn zwischen Autor und Verlag ursprünglich eine bestimmte Vergütung pro Seite und die selbstständige Pflege und Erweiterung von Artikeln in einem Fachlexikon vereinbart worden sind, ergeben sich die Vergütungsansprüche des Autors aus dem Umfang seiner Tätigkeit. Wünscht der Verlag im Nachhinein eine Deckelung der Honoraransprüche, so muss der Autor diese annehmen oder das Vertragsverhältnis muss gekündigt und mit den neuen Bedingungen geschlossen werden. Der Verlag kann die Vergütung für urheberrechtlichtliche Werke nicht einseitig durch Festsetzen einer Obergrenze wirksam abgelten.
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14. August 2009

Reichweite des 52 b UrhG bei digitalisierten Werken in öffentlichen Bibliotheken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/06:

Universitäten ist es verboten, ihren Nutzern zu ermöglichen, komplette digitale Versionen von Verlagswerken als PDF-Dateien auf z.B. USB-Sticks zu kopieren und/oder solche Kopien aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen. Die Schaffung elektronischer Leseplätze selbst und die Möglichkeit des Kopierens einzelner Textpassagen ist jedoch gem. § 52 b UrhG zulässig.
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10. Juli 2009

Foto-Klotz & Pocket-Klotz als Neuauflage unter Mitwirkung des Verfassers?

Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 603/08:

Vorliegend ging es um die Mitgestaltungsrechte des Verfassers bei Neuauflagen, §§ 97 UrhG, 9 Abs. 1 VerlG. Die Nutzungsrechte werden für gewöhnlich mit dem Verlagsvertrag an den Verlag übertragen. Wenn der Inhalt nach einem gewissen Zeitablauf überholt ist, kann dem Verfasser ein berechtigtes Interesse an der Änderung im Zuge einer erscheinenden Neuauflage zustehen. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Werke, muss jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übereinstimmend gewollt gewesen sein.

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10. Juni 2009

Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke

Pressemitteilung Nr. 3/09 des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, entschieden.

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