Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen und Rechtsanwalt, der sich zu dem Unternehmen äußert
Ein Rechtsanwalt, der ein Unternehmen auf seinem Blog als „Abzocker“ betitelt, steht zu diesem Unternehmer nicht in einem Wettbewerbsverhältnis. Die beiden bieten nämlich weder gleichartige Waren an, noch wirkt sich der Vorteil, den der Rechtsanwalt gegebenenfalls durch seinen Blog erlangt unmittelbar negativ auf den Absatz des Unternehmens aus.