Inhalte mit dem Schlagwort „Verletzung wettbewerblicher Verkehrspflichten“

06. März 2014

Keine Störerhaftung des Domaininhabers für fehlende Pflichtangaben

Urteil des OLG Hamm vom 17.12.2013; Az.: 4 u 100/13

Der Inhaber einer Domain haftet für fehlende Pflichtangaben einer Website nicht, wenn er selbst nicht der Betreiber ist. Hier kommt die Haftung des Domaininhabers für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten nur bei einer klaren und eindeutigen Rechtsverletzung in Betracht.

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