Inhalte mit dem Schlagwort „Verletzungsort“

29. Januar 2015 Top-Urteil

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Landkarte der EU, umrandet von den einzelnen Länderflaggen.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Es ist jedes Gericht innerhalb der EU zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Webseite mit dem urheberrechtlich geschützten Werk widerrechtlich abrufbar ist. Mit der Wendung „vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“ in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass dem Kläger hier ein Wahlrecht zusteht.

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15. April 2009

Verletzungsort bei einer Äußerung

Urteil des LG Köln vom 20.03.2009, Az.: 28 O 59/09

Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.
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