Anforderungen an eine dauerhafte Deaktivierung eines Social-Media-Accounts

Das OLG Dresden hat entschieden, dass für eine dauerhafte Deaktivierung eines Social-Media-Accounts eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn zuvor mehrere Beiträge des Nutzers gelöscht wurden. Ein Anspruch des Klägers auf Unterlassung einer künftigen Deaktivierung, ohne der Beklagten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, lehnte das Gericht im zugrunde liegenden Fall ab.