Inhalte mit dem Schlagwort „Verlust“

02. März 2011

Unlautere Erinnerungsschreiben

Urteil des LG Kiel vom 10.06.2010, AZ.: 15 O 20/10 Das Versenden von Erinnerungsschreiben an die Inhaber demnächst ablaufender Marken kann eine unlautere Handlung darstellen. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Eindruck einer nicht vorhandenen Nähe des Anbieters zum DPMA vermittelt wird, der unmittelbar drohende Verlust der Marke suggeriert wird und das Zustandekommen der Gesamtkosten nicht transparent darstellt wird. Die Unlauterkeit entfällt auch nicht durch den Hinweis, dass lediglich ein Angebot vorliege.
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27. Januar 2010

Haftung des Verbrauchers für Dritte im Mobilfunkvertrag

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09

Klauseln, wonach der Kunde Verbindungsgebühren zu zahlen hat, die durch die Nutzung unbefugter Dritter anfallen, sind wirksam. Der Verbraucher haftet nämlich für alle in seinen Risikobereich fallende Kosten und Schäden. Damit ist er auch zur Zahlung der Nutzungsentgelte verpflichtet, die zwischen Verlust und der entsprechenden Meldung an den Mobilfunkanbieter anfallen.
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14. August 2009

-8.282,12 EUR bei Missbrauch von Kreditkarte

Urteil des OLG Celle vom 10.06.2009, Az.: 3 U 2/09

Ein Kreditkartenunternehmen muss darlegen und beweisen, dass die abgerechneten Umsätze von dem berechtigten Kreditkarteninhaber veranlasst worden sind. Dafür kann ein Beweis des ersten Anscheins sprechen. Ein solcher kommt aber dann nicht in Betracht, wenn mehrere plausible Geschehensabläufe denkbar sind und insbesondere nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kreditkarte missbraucht worden ist, was im Fall des körperlosen Verfahrens, mithin einer Buchung allein unter Verwendung der Kartennummer, einen Verlust der Karte nicht voraussetzt. (...)
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07. Juli 2009

Keine Jackpot-Werbung bei Glücksspielen

Urteil des OLG Koblenz vom 06.05.2009, Az.: 9 U 117/09

Nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag ist es den staatlichen Lotterie-Gesellschaften untersagt, mit dem als "Jackpot" bezeichneten potentiellem Höchstgewinn zu werben, ohne gleichzeitig auf die statistischen Wahrscheinlichkeiten des Gewinns bzw. des Verlusts bei Glücksspielen hinzuweisen. Diese Informationspflichten sollen den Kunden über das Risiko aufklären und die Suchtgefahr reduzieren. Ein Werben ohne die Angaben verstößt gegen Marktverhaltensregeln und ist unlauter und damit auch wettbewerbswidrig.

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