Inhalte mit dem Schlagwort „Veröffentlichung eines Videos“

09. März 2022

Keine Pflicht Dritte zur Löschung von Facebook Videos aufzufordern

Handy umringt von Datenstömen
Urteil des LG Köln vom 13.01.2022, Az.: 14 O 127/20

Das Bereitstellen von fremden urheberrechtlich geschützten Facebook-Videos auf Instagram verpflichtet den Betreiber des Instagram Accounts nicht, Nachahmer, die das Video auf Facebook bereitstellen, zur Löschung der Beiträge aufzufordern. Das LG Köln stellte fest, dass in diesen Fällen der Betreiber weder als Störer, noch aufgrund der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung in Anspruch genommen werden kann. Das andere Content-Anbieter die geschützten Videos ebenfalls herunterladen und bereitstellen, ist nicht als Vertiefung der früheren Urheberrechtsverletzung anzusehen.

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22. Oktober 2018

Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus Friseursalon ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig

Frau beim Friseur
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18

Werden in einem Friseursalon zu Werbezwecken Video- und Bildaufnahmen von verschiedenen Frisurentechniken angefertigt, so dürfen diese Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Sofern der Friseursalon nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die abgebildete Person in die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingewilligt hat, kann sich der Kunde auf die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts berufen und einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf die veröffentlichten Bildnisse geltend machen.

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22. September 2014

Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Unfallvideo auf „YouTube“

Urteil des LG Essen vom 10.07.2014, Az.: 4 O 157/14

Die Veröffentlichung eines Videos bei YouTube, das ein Unfallopfer zeigt, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte und ist jedenfalls dann unzulässig, wenn das Opfer darin für einen erheblichen Personenkreis identifizierbar und erkennbar ist. Diese Erkennbarkeit ist vor allem zu bejahen, wenn sowohl der bewusstlose Verletzte als auch das Fahrzeugkennzeichen gezeigt wird und im begleitenden Text das Alter und der Wohnort bekannt gegeben werden.

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