Inhalte mit dem Schlagwort „Veröffentlichung von Fotos“

22. Oktober 2018

Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus Friseursalon ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig

Frau beim Friseur
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18

Werden in einem Friseursalon zu Werbezwecken Video- und Bildaufnahmen von verschiedenen Frisurentechniken angefertigt, so dürfen diese Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Sofern der Friseursalon nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die abgebildete Person in die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingewilligt hat, kann sich der Kunde auf die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts berufen und einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf die veröffentlichten Bildnisse geltend machen.

Weiterlesen
04. November 2014

Kein Eingriff in Persönlichkeitsrecht von Corinna Schumacher durch Berichte der taz und des ZDF

Urteil des LG Köln vom 27.08.2014, Az.: 28 O 168/14

Corinna Schumacher steht kein Unterlassungsanspruch gegen die taz und das ZDF zu. Die Veröffentlichung von Fotos, die sie in Grenoble auf dem Weg in die Klinik zu ihrem verletzten Mann zeigen, greife nicht auf rechtswidrige Weise in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Grund hierfür ist, dass die Beiträge die aufdringliche Berichterstattung anderer Medien über den Unfall Schumachers kritisierten. Daher steht eher die Informationsbeschaffung und die Meinungsbildung im Vordergrund, als die Unterhaltung der Leser.

Weiterlesen
31. März 2009

Disko-Fotos

Urteil des AG Ingolstadt vom 03.02.2009, Az.: 10 C 2700/08

Auch die Veröffentlichung von Massenaufnahmen müssen von der Einwilligung der Abgebildeten gedeckt sein, wenn individuelle Gesichtszüge darauf erkennbar sind. Nur der Besuch einer Diskothek, in der Fotos gemacht werden, beinhaltet kein konkludentes Einverständnis.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a