Inhalte mit dem Schlagwort „Veröffentlichung“

22. Oktober 2018

Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus Friseursalon ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig

Frau beim Friseur
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18

Werden in einem Friseursalon zu Werbezwecken Video- und Bildaufnahmen von verschiedenen Frisurentechniken angefertigt, so dürfen diese Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Sofern der Friseursalon nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die abgebildete Person in die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingewilligt hat, kann sich der Kunde auf die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts berufen und einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf die veröffentlichten Bildnisse geltend machen.

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16. Oktober 2018

Unterlassungspflicht im Online-Bereich erstreckt sich nicht auf das selbständige Handeln Dritter

Frau tippt auf Bildschirm mit Mediathek
Beschluss des BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Ihre Unterlassungspflicht ist hingegen nicht verletzt, wenn der Beitrag weiter im Internet abrufbar ist, weil ein Dritter, dessen Handeln der Rundfunkanstalt nicht wirtschaftlich zugutekommt, den Beitrag selbständig in einem Internetvideoportal veröffentlicht hat.

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02. Oktober 2018

Veröffentlichung eines Facebook-Profilbilds zur öffentlichen Anprangerung durch mediale Berichterstattung unzulässig

Social Media Profil auf das mit Finger gezeigt wird
Urteil des OLG München vom 01.03.2018, Az.: 29 U 1156/17

Die Veröffentlichung des Fotos einer Person im Rahmen von medialer Berichterstattung ist unzulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung von einzelnen Personen richtet. Die Bild-Zeitung hatte den Beitrag einer Facebook-Nutzerin mit negativen Äußerungen über Flüchtlinge in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge - BILD stellt die Hetzer an den Pranger“ veröffentlicht. Eine solche Veröffentlichung ist rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzerin gegenüber der Pressefreiheit der Zeitung überwiegt. Zwar sei es Aufgabe der Medien, die in Politik und Gesellschaft geführte Flüchtlingsdebatte in ihrer Berichterstattung aufzugreifen; dafür sei es aber nicht erforderlich, die Hetzer personalisiert mit Foto und unter Namensnennung öffentlich an den Pranger zu stellen.

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02. Oktober 2017

DIN-Normen urheberrechtlich geschützt

Messschieber mit DIN-Symbol
Urteil des OLG Hamburg vom 27.07.2017, Az.: 3 U 220/15

Überträgt eine deutsche Normierungsorganisation die von einer europäischen Normierungsorganisation erarbeiteten DIN-Normen in nationale Normen, so stehen der deutschen Organisation die ausschließlichen ureberrechtlichen Nutzungsrechte zu. Darin wird sie verletzt, wenn die Normen von einem Webseiten-Betreiber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zum Download angeboten werden. In Deutschland ist eine kostenlose Einsicht in solche DIN-Normen nur in sogenannten Auslagestellen möglich. Alternativ kann nur gegen ein Entgelt eine Druckausgabe erworben werden.

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10. August 2017

Anspruch auf Schmerzensgeld bei unerlaubter Veröffentlichung von Intimfotos im Internet

Mann und Frau intim im Bett
Urteil des OLG Hamm vom 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15

Veröffentlichte ein Mann ohne Zustimmung der Ex-Freundin ein intimes Foto der beiden im Internet, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro, wenn die Frau aufgrund der Folgen der Veröffentlichung über mehrere Jahre hinweg an psychischen Erkrankungen leidet. Ebenso besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild.

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23. November 2016

Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder sind urheberrechtlich geschützt

Mann fotografiert Gemälde in Museum
Urteil des LG Stuttgart vom 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15

Gegenstands- und Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder, also der Versuch der originalgetreuen Abbildung von Gemälden oder Objekten, deren Urheber schon verstorben ist, unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung des Nutzungsrechteinhabers veröffentlicht werden. Dasselbe gilt für ungenehmigte Fotografien von Gegenständen innerhalb eines Museums, welche in dessen Eigentum stehen.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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30. September 2016 Top-Urteil

Das Setzen von Hyperlinks auf rechtswidrig veröffentlichte Werke kann eine öffentliche Wiedergabe darstellen

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des EuGH vom 08.09.2016, Az.: C-160/15

Das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt dann eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar, wenn die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht von jemandem, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website kannte oder hätte kennen müssen, zur Verfügung gestellt wurden oder wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei in diesem Fall die Kenntnis der Geschütztheit der Werke vermutet wird.

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13. November 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch namentliche Nennung einer Schülerin in einem Buch

Junges Mädchen mit Stift in der Hand, schreibt etwas auf einen Block.
Urteil des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 175/14

a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.

b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.

c) Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)

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23. Oktober 2015

Vertrag über unbeschränkte Nutzungsrechte beinhaltet keinen Verzicht auf Namensnennung

Strichmännchen_Urheberrechtssymbol
Pressemitteilung Nr. 62/15 zum Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15

Wer Bilder eines Fotografen öffentlich auf seiner Webseite verwendet, hat grundsätzlich die Pflicht, den Namen des Fotografen zu nennen. Durch die Benutzung der Fotos ohne die Namensnennung wird gegen das Recht auf Namensnennung des Urhebers verstoßen.

Der Fotograf allein hat das Recht zu entscheiden, ob Fotos ausschließlich unter Nennung seiner Urheberbezeichnung genutzt werden dürfen oder nicht. Ein mit dem Fotografen geschlossener Vertrag, der dem Vertragspartner die unbeschränkten Nutzungsrechte der Fotos einräumt, beinhaltet keinen Verzicht auf die Namensnennung.

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