Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen
Beschluss des LG Köln vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09
Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks über eine Tauschbörse liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Ein Accessprovider, der für die Rechtsverletzung genutzte Dienstleistungen anbietet, hat nach Ansicht des LG Köln unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die IP-Adressen zu erteilen, wenn diese Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgt.
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