Pizzeria darf sich nicht „Falcone“ nennen

Die Schwester des verstorbenen italienischen Richters Giovanni Falcone, der dafür bekannt war mit Paolo Borsellino gegen organisierte Kriminalität in Italien vorgegangen zu sein, klagte gegen eine Pizzeria mit dem Namen „Falcone & Borsellino“. Die Pizzeria nutzte zur Dekoration und Werbung die Namen, sowie Bilder der Verstorbenen und auch solche aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte war mit Einschusslöchern versehen. Im Wege eines Versäumnisurteils verpflichtete das OLG die Beklagte es zu unterlassen den Namen „Falcone“ mit Mafia-Bezug für ihr Geschäft zu nutzen. Gestützt wurde dies auf das von der Klägerin vorgebrachte Namensrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht.