Inhalte mit dem Schlagwort „Verschulden“

07. Dezember 2021

Webseitenbetreiber haftet für falsch vorgenommene Einstellungen der Cookies durch beauftragten Dienstleister

Illustration eines Laptops, auf dem Cookie-Einwilligung abgefragt wird
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.10.2021, Az.: 3-06 O 24/21

Es ist wettbewerbswidrig, wenn nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung des Besucher ist der Webseite gespeichert werden. Unter anderem wird der Besucher der Webseite über wesentliche Merkmale der Nutzung der Website getäuscht, da diese aufgrund ihres Klicks auf das Kästchen „Notwendig“ und „Einstellungen speichern“ angenommen haben, dass keine optionalen Cookies aktiviert sind und diese nicht gespeichert werden. In dieser Annahme wurden die Nutzer jedoch getäuscht. Es entlastet den Betreiber der Webseite nicht, wenn beauftragte Dritte diesen Fehler begangen haben.

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01. Dezember 2016

Minderjährigkeit schützt nicht vor Haftung wegen Urheberrechtsverstoß

Kind sitzt mit Kopfhörern vor einem Laptop an einem Tisch
Urteil des OLG Hamm vom 28.01.2016, Az.: I 4 U 75/15

Auch minderjährige Nutzer einer Tauschbörse können für begangene Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen werden. Die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB besitzt, wer nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein. Für die Bejahung der Einsichtsfähigkeit reicht ein allgemeines Verständnis dafür aus, dass die Handlung gefährlich ist und die Verantwortung begründen kann. Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von sieben Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet. Kinder, die kurz vor der Vollendung des dreizehnten Lebensjahres stehen, wissen, dass insbesondere im Internet „Raubkopien“ von Softwareprodukten kursieren und dass sie aus dem Internet keine „Raubkopien“ herunterladen dürfen und – erst recht – keine „Raubkopien“ weiterverbreiten dürfen.

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30. November 2016

Zur Umsetzungszeit eines Verfügungsverbots

Kamera auf Studio gerichtet
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.06.2016, Az.: 6 W 60/16

Wird der einem Verfügungsverbot unterfallender TV-Spot noch 1,5 Tage nach Zustellung der einstweiligen Verfügung ausgestrahlt, ist darin keine schuldhafte Zuwiderhandlung zu sehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Verfügung keine Begründung enthält und der Verbotsumfang vom Empfänger daher erst geprüft und ermittelt werden muss.

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20. Oktober 2014

Unkenntnis über die eigene Domaininhaberschaft schützt nicht vor Ansprüchen von berechtigten Dritten

Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Verletzt der Inhaber einer Domain durch diese das Namensrecht eines Dritten, so kann er sich nicht auf Unwissenheit hinsichtlich seiner Inhaberschaft berufen, oder darauf, dass er die Domain nicht selbst angemeldet hat. Als Inhaber der Domain hat er die Entscheidungsgewalt bezüglich der Domain und ihrer Inhalte. Ansprüche des tatsächlichen Namensträgers auf Freigabe der Domain, sowie auf Erstattung der durch den Streit entstandenen Kosten können sich aus dem verschuldensunabhängigen § 12 BGB ergeben, setzen also gerade keine Kenntnis von der eigenen Stellung als Domaininhaber voraus. Eine Verletzung des Namensrechts durch eine Domain ist gegeben, wenn sie mit den Namen des Namensträgers identisch sind oder aus ihm abgeleitet werden können und dem Domaininhaber keine Rechte an dem Namen zustehen.

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