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05. August 2013

Kein Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten in einer Versicherungsdatenbank

Urteil des AG Kassel vom 11.05.2013, Az.: 435 C 584/13 Der Halter eines Fahrzeugs, der an einem Unfall beteiligt war, hat keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten in der Datenbank für Versicherungen. Bei diesen Daten handelt es sich nicht um personenbezogene Daten wie zum Beispiel den Namen des Fahrzeughalters. Es werden lediglich die Merkmale des zum Zeitpunkt des Unfalls gehaltenen Fahrzeugs gespeichert. Zudem gibt es ein verständliches Interesse zur Speicherung, da so der unbefugten Forderung von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden vorgebeugt werden kann.
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