Inhalte mit dem Schlagwort „Versicherungsschutz“

16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

Online Flugticket-Buchung per Computer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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03. Juli 2014

Unzulässige Darstellung einer Reiseversicherung

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Die Darstellung einer Reiseversicherung für eine Flugreise, bei der sich Kunden, um den Buchungsschritt abzuschließen, für oder gegen eine Reiseversicherung entscheiden müssen, ist unzulässig. Kunden dürfen nicht gezwungen werden, sich aktiv gegen die Versicherung entscheiden zu müssen, indem diese gezielt „abgewählt“ werden muss.

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10. Juni 2014

Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In

Pressemitteilung Nr. 23/14 des AG München vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13

Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.

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10. Dezember 2013

Reiserücktrittsversicherung bei Zahlung mit einer Kreditkarte

Pressemitteilung Nr. 52/13 des AG München vom 09.12.2013, Az.: 242 C 14853/13 Gewährt ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden bei Buchung einer Reise mit der Kreditkarte eine kostenfreie Reiserücktrittsversicherung und ist in den Versicherungsbedingungen dieser Versicherungsschutz an die Zahlung mit der Kreditkarte gebunden, so kann die Reiserücktrittsversicherung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn auch der komplette Betrag mit der Kreditkarte bezahlt wird. Wird eine Teil- oder Anzahlung z.B. per Überweisung getätigt, entfällt ein solcher Versicherungsschutz.
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21. Oktober 2013

Krankenzusatzversicherungen

Urteil des BGH vom 18.09.2013, Az.: I ZR 183/12 a) Die Bestimmung des § 34d GewO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Regelung in § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Erlaubnispflicht davon abhängt, dass der Vermittler gewerbsmäßig tätig wird, ist ungeachtet dessen unionsrechtskonform, dass sie in der Richtlinie 2002/92/EG keine unmittelbare Entsprechung hat. c) Die Bestimmung des § 194 Abs. 1a SGB V enthält keine den § 34d GewO verdrängende speziellere Regelung.
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