Inhalte mit dem Schlagwort „Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung“

03. September 2018

Verpflichtung des Adressaten einer einstweiligen Verfügung, Dritte über Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage zu informieren

Hand mit kleinen Männchen
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 01.08.2018, Az.: 6 W 53/18

Wird mit einem Verfügungsverbot die Unterlassung einer Werbeaussage erzielt, ist es nicht ausreichend, wenn der Schuldner die angegriffene Aussage lediglich entfernt. Vielmehr hat er im Rahmen der Folgenbeseitigungspflicht auch auf ihr bekannte Dritte, beispielsweise Endverkäufer oder Händler, dahingehend einzuwirken, die unzulässige Werbeaussage ebenfalls zu unterlassen bzw. sie zumindest über das ergangene Verbot zu informieren. Diese Verpflichtung besteht dabei im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren.

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29. Juni 2017

Bei der Verpflichtung zur Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage können auch Kundenbewertungen eine Vertragsstrafe auslösen

Kundenmeinungen in Form von Bewertungssternen
Urteil des OLG Köln vom 24.05.2017, Az.: 6 U 161/16

Hat sich eine Versand- und Handelsgesellschaft mittels einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die irreführende Werbeaussage „Spart Waschmittel“ zu unterlassen, so kann eine Vertragsstrafe auch dann in Betracht kommen, wenn Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen beinhalten und als Werbung einzustufen sind. Von dem Begriff der Werbung wird neben der unmittelbar produktbezogenen Werbung grundsätzlich auch die mittelbare Absatzförderung umfasst. Ausschlaggebend ist, ob der Begriff der Werbung in der Erklärung allgemein gehalten wird. Ist dies der Fall, so sind auch Kundenbewertungen insbesondere dann als absatzfördernde Werbung anzusehen, wenn diese zu Werbezwecken genutzt werden.

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