Inhalte mit dem Schlagwort „Vertikal-GVO“

21. November 2013

Ausschluss des Verkaufs bei eBay und Amazon ist unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 08.11.2013, Az.: 14 O 44/13.Kart Es ist Herstellern von Elektronikartikeln nicht erlaubt, Großhändlern Partnervereinbarungen aufzuerlegen, die den Artikelvertrieb bei eBay oder Amazon verbieten, denn dadurch wird die Kundenwahl beeinträchtigt und es liegt eine Beschränkung des "Intra-brand-Wettbewerbs" vor. Eine solche Vereinbarungen benachteiligt kleinere Händler, die auf die kostengünstige und risikoarme Variante eines Vertriebs über eBay oder Amazon bauen. Eine Vereinbarung kann nur aufgrund nachweisbarer Sicherheitsbeschränkungen erfolgen.
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