Inhalte mit dem Schlagwort „Vertrag über künftige Werke“

22. September 2015 Top-Urteil

Verbreitungsrecht auch bei Werbung ohne nachgelagerten Verkaufsvorgang verletzt

Gelbes Straßenschild, auf dem UrhG § Urhebergesetz in schwarzer Schrift zu lesen ist
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.08.2015, Az.: 11 U 94/13

1. Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von Nutzungsrechten über künftige Werke i.S.v. § 40 UrhG zu Gunsten Dritter rechtsgeschäftlich verpflichtet, ist nach §§ 125 BGB, 40 Abs. 1 S. 1 UrhG formunwirksam, wenn das zukünftige Werk nicht ausreichend individualisiert war.

2. Unter den Begriff der Verbreitung nach § 69c Nr.3 UrhG fällt auch das Bewerben eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne anschließenden Verkaufsvorgang, sofern die Werbung dazu geeignet ist, den Verbraucher zum Erwerb des geschützten Werkes anzuregen.

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