Inhalte mit dem Schlagwort „Vertragsassistent“

27. August 2015

Sprungverweise bei Vertragssoftware als „legal content“

Mensch erstellt Online am Laptop einen Vertrag mithilfe einer Software
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 31/14

Bei einem „Vertragsassistenten“, der durch ein besonderes Frage-Antwort-System Textbausteine mithilfe von Sprungverweisen mit Folgebausteinen verknüpft und so für den die Fragen beantwortenden Endnutzer einen geeigneten Vertrag erstellt, zählen neben den jeweiligen Textbausteinen auch die Sprungverweise zum sogenannten legal content. Die Sprungverweise stellen insbesondere keine technischen Mittel dar, weil sie keine beliebigen Verknüpfungen umsetzen, sondern die Verknüpfungen vielmehr auf den juristischen Inhalt des Textes abstimmen.

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