Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Pressemitteilung des BGH vom 14.03.2012, Az.: VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11 Ein Kunde kann sich dann nicht auf die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung berufen, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigenden Jahresabrechnung, widersprochen hat. Dies ergibt sich aus der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB.
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