Keine Exklusivitätsvereinbarung mit Berufsfußballspielern
Urteil des OLG Hamm vom 08.01.2010, Az.: 12 U 124/09 Die Betreiberin einer Agentur für Beratung und Management im Profifußball hatte mit einem Berufsfußballspieler einen befristeten Beratervertrag geschlossen, nach dem sich dieser bei Abschluss und Verlängerung von Arbeitsverträgen ausschließlich an die Betreiberin wenden sollte. Diese Vertragspflicht ist aber nach § 134 BGB, § 297 SGB III unwirksam, da sie sicherstellen soll, dass ein Arbeitssuchender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient. Daher besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Fußballspielers, welcher sich einer anderen Beratungsfirma zuwandte.
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