eBay-„Minigalerie“-Ansicht: Grundpreisangabe notwendig?
Eine von eBay erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produkts ist nur als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung zu verstehen, wenn sie den Kunden in die Lage versetzt, eine Kaufentscheidung treffen zu können. In vorliegendem Fall ist aufgrund der geringen Größe weder Material oder Einsatzgebiet des Produkts erkennbar. Weil die fehlenden Informationen wesentlich und preisbestimmend sind, ist der Kunde gerade noch nicht in der Lage, eine Kaufentscheidung zu treffen. Mangels Angebots im Sinne der PAngV bedarf es an dieser Stelle auch noch keiner Grundpreisangabe gem. § 2 PAngV.
Ein am Gesetzeswortlaut gehaltenes Unterlassungsversprechen bezüglich einer Werbung ohne Grundpreis-Angabe kann im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass die Verpflichtung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.