Inhalte mit dem Schlagwort „Vertragsstrafe“

02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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26. Januar 2022

Auslegung des Regelungsgehalts eines Unterlassungsvertrags

Richterhammer auf Tastatur
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.06.2021 Az.: 3 U 458/21

Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung eines mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsvertrags neben dem Wortlaut auch die Art und Weise des Zustandekommens des Unterlassungsvertrags unter Berücksichtigung des Abmahnschreibens und der Korrespondenz der Parteien zu berücksichtigen sind. Zudem sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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26. August 2019

Hotel verpflichtet, falsche Google Anzeige entfernen zu lassen

Männchen mit Sternchen Bewertung
Urteil des OLG Dresden vom 24.04.2018, Az.: 14 U 50/18

Ein Hotel, welches eine falsche Werbung, in dem es mit vier Sternen für sich wirbt, im Internet als Werbung geschalten hatte, muss eine Vertragsstrafe zahlen, weil es vorher einer Unterlassungserklärung zugestimmt hatte, besagte Werbung nicht länger zu nutzen. Dennoch verblieb die irreführende Anzeige im Netz, wodurch gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Zwar rief die Beklagte mehrfach bei Google an, um die Anzeige zu entfernen. Jedoch hätte sie im Rahmen des ihr möglichen und zumutbaren mehr tun müssen, wie etwa die Stellung eines Antrags auf Löschung bei Google bis zu einer etwaigen Klageandrohung.

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15. Juli 2019

Likör darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden

Flaschen mit Spirituosen
Beschluss des LG Essen vom 15.03.2019, Az.: 43 O 16/19

Nach Art. 4 Abs. 3a der Health-Claims-Verordnung darf ein Likör mit einem Alkoholgehalt von 14 Volumenprozent nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Eine derartige Bezeichnung stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

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03. Juni 2019

Liegt eine öffentliche Zugänglichmachung vor, wenn ein Bild nur in Kenntnis der konkreten URL abrufbar ist?

Webseiten Design und Entwicklung
Urteil des LG Frankfurt vom 24.01.2018, Az: 2-03 O 140/18

Eine Unterlassungserklärung richtet sich nicht nur darauf, Bilder nicht erneut öffentlich zugänglich zu machen. Vielmehr muss auch dafür gesorgt werden, dass bereits öffentlich zugängliche Bilder nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei reicht es nicht aus, dass ein Bild von einer Webseite entfernt wird und nur noch über eine ganz bestimmte URL abrufbar ist, wenn man die URL kennt. Denn über Bildersuchmaschinen ist das Foto dann trotzdem noch zu finden, somit liegt auch dann noch eine Zugänglichmachung vor.

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20. Dezember 2018

Vertragsstrafe von 5.100 Euro bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbung ausreichend

Medikamente auf dem Tisch
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 22.05.2018, Az.: 3 U 1138/18

Die Höhe der Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung muss so bemessen sein, dass sie tatsächlich auch eine abschreckende Wirkung entfaltet. Dies ist jeweils an den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen. Dabei ist im Fall eines Verstoßes gegen das Arzneimittelwerberecht durch die Anpreisung einer bestimmten Wirkung für ein Erkältungsmittel eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro ausreichend und geeignet, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

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11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

Mann hält Klemmbrett und Lupe in der Hand und liest Abmahnung
Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

Schwarzes Schild Arztpraxis
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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29. Juni 2017

Bei der Verpflichtung zur Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage können auch Kundenbewertungen eine Vertragsstrafe auslösen

Kundenmeinungen in Form von Bewertungssternen
Urteil des OLG Köln vom 24.05.2017, Az.: 6 U 161/16

Hat sich eine Versand- und Handelsgesellschaft mittels einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die irreführende Werbeaussage „Spart Waschmittel“ zu unterlassen, so kann eine Vertragsstrafe auch dann in Betracht kommen, wenn Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen beinhalten und als Werbung einzustufen sind. Von dem Begriff der Werbung wird neben der unmittelbar produktbezogenen Werbung grundsätzlich auch die mittelbare Absatzförderung umfasst. Ausschlaggebend ist, ob der Begriff der Werbung in der Erklärung allgemein gehalten wird. Ist dies der Fall, so sind auch Kundenbewertungen insbesondere dann als absatzfördernde Werbung anzusehen, wenn diese zu Werbezwecken genutzt werden.

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