Inhalte mit dem Schlagwort „Vertragsstrafe“

20. September 2011

Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11

Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben.  Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.
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11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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23. Dezember 2009

Keine Beschränkung der Vertragsstrafe

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 310 O 281/09 Erhält man eine Abmahnung, wird man in der Regel auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierbei ist es grundsätzlich möglich, nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern eine eigenständige. Ist diese eigene Unterlassungserklärung im Falle einer Vertragsstrafe auf das Amtsgericht beschränkt, handelt es sich hierbei aber um eine unzulässige Beschränkung, da es so dem Abmahnenden verwehrt wird, bei besonders schwerwiegenden Verstößen eine Vertragsstrafe von über 5000,- Euro geltend zu machen.
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17. Dezember 2009

Vertragsstrafe trotz wettbewerbsgemäßen Verhaltens

Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 37/07 a) Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen.

b) Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.
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24. November 2009

Abschreckende Vertragsstrafen

Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.08.2009, Az.: 1 W 37/09

Die sich aus einem Wettbewerbsverstoß ergebende Wiederholungsgefahr lässt sich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Die darin angesetzte Vertragsstrafe muss dabei eine abschreckende Wirkung entfalten und in einer Höhe versprochen werden, die deutlich über den wirtschaftlichen Vorteil des Verletzers aus dem wettbewerbsverletzenden Handeln hinaus geht. Beträge unter 2.000 € sind in der Regel als nicht ausreichend anzusehen, außer wenn sich die Wettbewerbsverletzung im wirtschaftlichen Bagatellbereich bewegt.
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05. November 2009

„Ordnungsgemäße Belehrung“ ist nicht mit vollständiger inhaltlicher Richtigkeit gleichzusetzen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 220/08

Der auf eine Abmahnung folgende Unterwerfungsvertrag ist zu unbestimmt, wenn er das Verbot enthält, dass der sich Verpflichtende es unterlassen müsse "nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechts" zu informieren. Mangels Klärung der Einzelfragen einer "ordnungsgemäßen Belehrung" kann hieraus nicht auf ein Versprechen einer in jeder Hinsicht zutreffenden Widerrufsbelehrung geschlossen werden. Die geltend gemachte Vertragsstrafe wurde daher abgewiesen.
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15. September 2009

Verpflichtungen eines Unterlassungsschuldners

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.08.2009, Az.: 11 U 19/09

Dem Unterlassungsschuldner obliegt es nicht nur, keine weiteren Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung des Unterlassungsgebotes darstellen, sondern er muss alles ihm Zumutbare tun, um vor Abgabe des Unterlassungsversprechens angelegte Störungsquellen zu beseitigen. Eine "Rückrufaktion" auf bloße Vermutung hin, dass rechtsverletzendes Material an eine bestimmte Stelle gelangt sein könnte, kann jedoch im Einzelfall unzumutbar sein.
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31. Juli 2009

ca.- Liefertermine erlaubt

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07

Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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16. Juli 2009

Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.08.2008, Az.: 2 U 41/08

Wird eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt abgegeben, Angebote bzw. Werbung ohne Hinweis auf die Gewerblichkeit zu unterlassen, erstreckt sich diese auch auf kerngleiche Erweiterungsformen, hier von der Zeitungsannounce auf ein Internetinserat. Bei der Auslegung des Vertragsstrafeversprechens ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen, die alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, miteinbeziehen. In beiden Fällen wird der Verbraucher durch den fehlenden Hinweis auf die Gewerblichkeit irregeführt und glaubt, ein Privatangebot anzunehmen.

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