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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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04. Juni 2010

Einwendungen bei Online-Marketingvertrag

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.07.2009, Az.: 20 S 139/08
 
Die Klägerin forderte die Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag. Gegenstand dieses Vertrages war unter anderem die Einrichtung von Google-Adwords. Das Gericht gab der Klage statt, da der Beklagte seine Einwendungen nicht ausreichend darlegt und bewiesen hat. Unter anderem sei bei einem Online-Marketingvertrag kein Erfolg geschuldet, so dass sich keine Vertragsverletzung daraus ergebe, dass die Adwords-Anzeige nur in ca. 0,166 % der Fälle angeklickt worden ist. Daraus folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet hat. Der Beklagte habe auch nicht vorgetragen, dass 50 Klicks bei 30.000 Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sind. Immerhin handele es sich hierbei um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden.
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