Gebrauchtwagen dürfen fremdrepariert werden
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 25.09.2013, Az.: VIII ZR 206/12 Eine AGB-Klausel, durch die eine Gebrauchtwagengarantie an die Wartung durch Herstellerwerkstätten geknüpft wird, ist ungültig. Das Erlöschen einer entgeltlich erworbenen Zusatzgarantie trotz sachgemäßer Wartung benachteiligt den Käufer übermäßig.
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