Zuständigkeit des Gerichts bei Markenverletzung auf internationalen Messen
Bei markenrechtlichen Streitigkeiten ist für Klagen aus unerlaubter Handlung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Begehungsort liegt. Wird also eine Marke durch einen Messeauftritt verletzt, so ist einerseits der Ort, an dem die Messe stattfindet, andererseits der Erfolgsort, also der Ort, an dem die Markenverletzung einzutreten droht, maßgeblich. Dabei ist bei internationalen Messen zu beachten, dass sich das Angebot des Ausstellers nicht zwingend an die Abnehmer des Landes richten muss, in dem die Messe stattfindet. Für die Verletzung einer Marke muss also positiv festgestellt werden, dass der Anbieter plant, seine Produkte im jeweiligen Land zu vertreiben.