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02. April 2012 Top-Urteil

Fälschungen bei eBay

Stempel mit der Aufschrift "original" stempelt in roten Buchstaben "duplicated".
Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10

Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.

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30. April 2012

Schadensersatz bei Versteigerung eines Plagiats

Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters. b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts. c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
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