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11. April 2016

Internetverbot für Straftäter ist zulässige Bewährungsauflage

Weiße Tastatur, die von einem Vorhängeschloss mitdsamt Kette umwickelt ist
Beschluss des OLG Hamm vom 10.11.2015, Az.: 1 Ws 507, 508/15

Im Rahmen der Bewährungsauflagen kann einem Straftäter, der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilt wurde, die Nutzung des Internets untersagt werden, sofern ein Internetzugang nicht für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme erforderlich ist.

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