Inhalte mit dem Schlagwort „Vervielfältigung“

07. Februar 2014

Bildanzeigegerät

Urteil des BGH vom 15.10.2013, Az.: X ZR 41/11

Wird dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als Begleitunterlage überlassen, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen technischen Informationen nicht entgegen, dass diese nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).

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14. Januar 2014

Urheberrechtsverletzung durch Nachbau eines Hausbootes

Hausboot auf dem Wasser
Urteil des LG Oldenburg vom 05.06.2013, Az.: 5 O 3989/11

Der Nachbau eines als Werk der Baukunst urheberrechtlich geschützten Hausbootes als Wohnhaus auf festem Erdboden stellt eine Vervielfältigung iSd § 16UrhG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn das Hausboot zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags für das Wohnhaus noch nicht realisiert war. Auch Planentwürfe und Zeichnungen können urheberrechtlich geschützte Werke sein, wenn sie die Vorstellung des Schöpfers von der Raumform des geplanten Bauwerks hinreichend vermitteln. Bei der Verletzung eines Architektenurheberrechts wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Maßstab für die Berechnung der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr herangezogen.

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26. November 2012

„Ready-Made de l’Histoire dans Café de Flore“: Fälschung eines Gemäldes

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.10.2012, Az.: 12 O 473/08 Die widerrechtliche Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann gemäß § 98 Abs. 1 UrhG einen Vernichtungsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Besitzer oder Eigentümer der Fälschung begründen. Streitgegenstand im vorliegendem Fall war das durch ein Wiener Auktionshaus in ihrer Düsseldorfer Repräsentanz angebotene 120x100 cm große Bild mit dem Titel "Ready-Made de l'Histoire dans Café de Flore", bei dem es sich um eine unerlaubte Reproduktion des Originalgemäldes handelte.
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20. August 2012

Druckerabgabe kann widerlegt werden

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 43/11 Soweit Geräte, die nach ihrer Art oder ihrem Typ jedenfalls auch zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) bestimmt sind bzw. benutzt werden, in einer Einrichtung im Sinne von § 54a Abs. 2 UrhG aF bzw. § 54c Abs. 1 UrhG betrieben werden, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte tatsächlich in einem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) verwendet werden, der neben der Vergütungspflicht des Herstellers, Händlers oder Importeurs eine zusätzliche Vergütungspflicht des Betreibers dieser Geräte rechtfertigt.
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21. November 2011

„Briefe aus Petersburg 1933“

Urteil des OLG Köln vom 23.09.2011, Az.: 6 U 66/11

Ein Verleger ist nicht zum Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung verpflichtet, wenn er mit guten Grund davon ausgehen durfte, dass die verlegten Werke gemeinfrei waren. Der Verleger muss nicht ohne Weiteres prüfen, ob die bereits erloschenen Urheberrechte wiederaufleben.
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22. September 2011

Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10

Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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21. September 2011

Vervielfältigung im Arbeitsspeicher

Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
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07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
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15. Juli 2010

Keine Beteiligung an Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen

Beschluss des BGH vom 24.06.2010, Az.: III ZR 140/09

Die Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie durch die Bundesrepublik ist laut BGH richtlinienkonform. Sendeunternehmen sind damit zulässig von dem Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung ausgeschlossen. An Eigenproduktionen werden Sendeunternehmen bereits ausreichend als Tonträger- oder Filmhersteller beteiligt, ein weiterer Beteiligungsanspruch für die Weitersendung und öffentlichen Wiedergabe am Vergütungsaufkommen aller Werke ginge indes erheblich zu Lasten anderer Künstler.
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05. Juli 2010

„Matthias-Reim-Foto“ – Das Bild im Bild

Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08

Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen. 
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