Inhalte mit dem Schlagwort „Vervielfältigungsrecht“

19. Juni 2023 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Mann mit Drohne im Sonnenuntergang
Urteil des OLG Hamm vom 27.04.2023, Az.: 4 U 247/21

Nach der Berufung der Beklagten stimmte auch das OLG Hamm der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Bochum zu, dass es sich bei den veröffentlichen Bildern der Kunstwerke um Verstöße gegen das urheberrechtlich geschützte Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht handelt, wobei der Eingriff auch nicht durch die Einschränkung der "Panoramafreiheit" gedeckt ist. Hierfür fehlt das, durch den BGH in der "AIDA Kussmund"-Entscheidung herausgearbeiteten, Merkmal, dass die Perspektive der Drohnenaufnahmen nicht "von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" einsehbar ist. Weiterhin bestätigte das OLG, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, dieser aber geringer ist, als vom LG Bochum angenommen.

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07. Mai 2020 Top-Urteil

Urheberrechtsstreit um Kraftwerk-Titel: Wann ist Tonträger-Sampling erlaubt?

Kopfhörer auf Mischpult
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 30.04.2020, Az. I ZR 115/16

Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Urheberrechte eines Tonträgerherstellers durch Sampling verletzt werden. Konkret geht es um das Musikstück „Metall auf Metall“ der Musikgruppe Kraftwerk. Die Beklagten hatten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz des Titels elektronisch kopiert („gesampelt“) und ihren Song „Nur mir“ damit in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Nachdem sich bereits das BVerfG und der EuGH mit dem Rechtsstreit beschäftigt hatten, hat der BGH ihn nun wegen fehlender Feststellungen noch einmal an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Die geltend gemachten Ansprüche könne der BGH den Kraftwerk-Mitgliedern weder in Bezug auf ein Herstellen, noch in Bezug auf ein Inverkehrbringen von Tonträgern zusprechen. Für Vervielfältigungshandlungen ab dem 22.12.2002 komme eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger in Betracht. Jedoch fehlen Feststellungen dazu, ob die Beklagten ab diesem Zeitpunkt Handlungen der Vervielfältigung oder Verbreitung vorgenommen haben.

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04. Mai 2017

Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Fotografie der Stadt Cordoba

Aufgeklappter Laptop mit der geöffneten Webseite einer Reiseagentur
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 267/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

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19. August 2016

Vergütungspflicht von „Musik-Handys“ nach § 54 UrhG aF

Frau hört mit Handy Musik
Urteil des OLG München vom 30.10.2014, Az.: 6 Sch 20/12

Ein Mobiltelefon, mit dessen Hilfe Privatkopien i.S.d. § 53 UrhG angefertigt werden können, unterfällt der Vergütungspflicht nach § 54 UrhG aF. Unschädlich ist dabei, ob das Gerät in erster Linie Kommunikationszwecken dient. Denn es genügt, dass eine Vervielfältigung vergütungsrelevanter Werke mit dem entsprechenden Mobiltelefon möglich und wahrscheinlich ist.

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02. März 2015

Vervielfältigung eines Spiel-Clients zur Herstellung von Automatisierungssoftware

rotes Kameraauge mit weißer Hülle und roten Kabeln
Urteil des OLG Dresden vom 20.01.2015, Az.: 14 U 1127/14

Erwirbt ein Unternehmen einen Spiel-Client, der als technische Voraussetzung für ein Online-Spiel fungiert, so folgt das Recht zur lediglich privaten Nutzung bereits aus dem Kaufvertrag, auch wenn die Nutzung zu gewerblichen Zwecken erst in den Nutzungsbedingungen bei Registrierung eines Accounts untersagt ist. Dies ergibt sich aus dem Vertragszweck, der darin besteht, durch den Client die Nutzung der Online-Dienste überhaupt erst möglich und damit das Spiel spielbar zu machen. Vervielfältigt das Unternehmen den Client nun, um Automatisierungssoftware (Bots) für das Online-Spiel herzustellen, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

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23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

Ein Bücherstabel über den Kopfhörer gespannt sind.
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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14. Februar 2014

Einstweilige Verfügung gegen die Streaming-Abmahnungen von The Archive AG

Beschluss des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 O 460/13

Das LG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 19.12.2013 auf Antrag des Betreibers von RedTube der Firma The Archive AG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, weitere Streaming-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf der Webseite RedTube zu versenden und/oder versenden zu lassen.

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23. Dezember 2013

LG Köln: Ablehnender Beschluss gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 02.12.2013, Az.: 228 O 173/13 Das LG Köln hat heute, wie bereits angekündigt, zwei seiner ablehnenden Beschlüsse gegen The Archive AG im Volltext eingestellt. So stellte es in diesem Beschluss fest, dass nicht  beurteilt werden könne, ob ein Download in Form der Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Streamings vorliege. Außerdem sei es fraglich, ob die Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß erfolgt sei.
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