Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

23. Januar 2014

Eine Verzierung stellt keine markenrechtliche Benutzung dar

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013, Az.: 6 U 75/13

Die Verzierung eines Pullovers mit einem als Bildmarke geschützten Zeichen ist keine markenrechtliche Benutzung, wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Pullovers.

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20. Januar 2014

EU-Markenschutz für Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ abgelehnt

Urteil des EuGH vom 16.01.2014, Az.: T-434/12

Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke als sog. Positionsmarke des Stofftier-Herstellers Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ wurde abgelehnt, da es dieser an Unterscheidungskraft fehle. Mit der Markenanmeldung wurde Schutz für ein rechteckiges, längliches Stofffähnchen beansprucht, welches durch einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf im mittleren Bereich eines Stofftierohres angebracht ist.

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10. Januar 2014

Kein Anspruch der „Bündnis 90/Die Grünen“ auf alleinige Verwendung der Bezeichnung „Die Grünen“

Beschluss des OLG Hamm vom 23.10.2013, Az.: 14 U 17/13

Die Bundespartei "Bündnis 90/ Die Grünen" hat gegenüber der "Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN Marl" keinen Anspruch darauf, die Bezeichnung "Die Grünen" und das Sonnenblumenemblem allein verwenden zu dürfen. Bleibt ein Fall der Gleichnamigkeit jahrelang unbeanstandet, haben die Namensträger ein schutzwürdiges Interesse an der weiteren Benutzung des Namens, sodass die Prioritätsgrundsätze nicht anwendbar sind.

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23. Dezember 2013

„H. I. Tec – Dr. Iglseder“ ist nicht mit „HYDAC“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 01.08.2013, Az.: 30 W (pat) 96/11 Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr, auch wenn sich einige Überschneidungen in der Konsonantenfolge ergeben, denn die klanglich markanten Unterschiede stechen stark hervor. Auch der Umstand, dass der Zusatz „Dr. Igleseder“ grafisch in besonderer Weise sehr klein gehalten ist, ändert daran nichts.
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04. Dezember 2013

Keine Verwechslungsgefahr zwischen UFA und SCHUFA

Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 515/12 Zwischen der Wort-/Bildmarke UFA und der Wortmarke SCHUFA besteht keine Verwechslungsgefahr, da sich die Marken schriftbildlich durch die besondere graphische Ausgestaltung der Marke UFA und klanglich durch die Unterschiede in den ersten Silben ausreichend unterscheiden. Eine begriffliche Ähnlichkeit kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da beide Markennamen Phantasiebegriffe darstellen.
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14. November 2013

Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und Wortmarke „Ludwig II“ zu ähnlich

Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 564/12 Aufgrund der Ähnlichkeit der Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und der Wortmarke „Ludwig II“ wird der Löschung der Wort-Bild-Marke zugestimmt. Zum einen ist der gemeinsame Wortbestandteil „Ludwig II“ prägend und dem Bildbestandteil der Wort-Bild-Marke kommt keine eigene kennzeichnende Stellung zu. Zum anderen mag der Verbraucher die Unterschiede der Marken zwar wahrnehmen, gleichwohl besteht aber die Gefahr, dass die Marken aufgrund der Gemeinsamkeiten gedanklich in Verbindung gebracht werden.
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08. November 2013

Markenschutz für die Abkürzung einer Firma

Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12 Die Abkürzung einer Firma, die zum Beispiel aus Anfangsbuchstaben des Namens und einer Beschreibung der Tätigkeit gebildet wird, kann als Firmenschlagwort selbst kennzeichenrechtlich geschützt sein, wenn diese ausreichende Unterscheidungskraft aufweist und dazu geeignet ist, sich als abkürzender Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Aus der selbstständig geschützten Abkürzung kann dann bei vorliegender Verwechslungsgefahr gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch Dritte vorgegangen werden.
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04. November 2013

„YO“ nicht zu verwechseln mit „Yo and go“

Beschluss des BPAtG vom 24.09.2013, Az.: 27 W (pat) 512/13 Es besteht zwischen den Marken "Yo and go" und „YO“ keine Verwechslungsgefahr in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Prägend ist nicht der gemeinsame Bestandteil „YO“. Stellt man die Marken einander in ihrer Gesamtheit gegenüber, verhindern die in der jüngeren Marke über den mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Begriff „Yo“ hinaus enthaltenen weiteren Bestandteile „and go ...“ unmittelbare Verwechslungen in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht.
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21. Oktober 2013

„Jiamo“ und „Tiamo“ klingen zu ähnlich

Beschluss des BPatG vom 08.08.2013, Az.: 25 W (pat) 35/12 Aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit, sowie der ähnlichen Aussprache der Buchtaben "T" und "J" hat das BPatG die klangliche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Tiamo" und "Jiamo" bejaht.
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21. Oktober 2013

Keine Verwechslungsgefahr bei „Diclodolor“ und „Diclac dolo“

Beschluss des BPatG vom 07.10.2013, Az.: 30 W (pat) 106/11 Es liegt keine unmittelbare Verwechslungsgefahr bei den Marken „Diclodolor“ und „Diclac dolo“ selbst bei identischen Waren vor, da die angegriffene Marke den gebotenen Abstand wahrt. Auch besteht keine Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.
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