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Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“
26. August 2013 Pressemitteilung Nr. 136/2013 des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 Das „Hard Rock Cafe“ in Heidelberg darf weiter unter diesem Namen betrieben werden, denn die Markeninhaber der international bekannten Marke „Hard-Rock-Cafe“ haben nach der Rücknahme eines Unterlassungsanspruchs das Restaurant in Heidelberg auch früher geduldet und somit den Anspruch verwirkt. Merchandising-Artikel mit dem Logo der Marke dürfen jedoch nicht in Heidelberg verkauft werden.
Weiterlesen 23. August 2013 Urteil des KG Berlin vom 07.06.2013, Az.: 5 U 110/12 Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, hierdurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Der Republik Aserbaidschan steht das Recht an der Domain aserbaidschan.de zu, da gerade der Name, welcher für eine bestimmte Gebietskörperschaft im Inland gemeinhin genutzt wird, den Schutz des § 12 BGB genießt.
Weiterlesen 30. Juli 2013 Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12 Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
Weiterlesen 01. Juli 2013 Urteil des BGH vom 13.01.2013, Az.: I ZR 84/09 a) Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26
Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen.
b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und
die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur
einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens
einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.
Weiterlesen 24. Juni 2013 Urteil des EuGH vom 18.04.2013, Az.: C-12/12 Die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlangt hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.
Weiterlesen 24. Mai 2013 Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.03.2013, Az.: 6 U 170/12 Wird ein Werbeschild einer Marke blickfangartig an ein Ladengeschäft angebracht ohne einen entsprechend gut sichtbaren Hinweis darauf, dass der Vertrieb nicht als Vertragspartner erfolgt, so ist darin eine irreführende Verwendung dessen und somit eine Markenverletzung zu sehen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere dann notwendig, wenn die Marke in der Vergangenheit ausschließlich über ein Vertretersystem vertrieben wurde.
Weiterlesen 21. Mai 2013 Beschluss des BGH vom 22.11.2012, Az.: I ZB 72/11 a) Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware „Kaleidoskop“ verstehen.
b) Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in einem vom Kontext vorgegebenen Sinn beruhen, können nicht ohne weiteres für die als Rechtsfrage zu beantwortende Beurteilung der Unterscheidungskraft herangezogenen werden.
Weiterlesen 21. Mai 2013 Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 100/11 a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
Weiterlesen 22. April 2013 Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
Weiterlesen 11. März 2013 Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat - wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
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